Hallo ,ich brauche Antworten oder Links zu folgenden Themen. Wer kann mir helfen?

Was ist: Ziel oder Kreditkauf; Sofortzahlung;Termin oder Zeitkauf; Kauf auf Abruf; Kauf nach Besichtigung; Kauf mit Umtauschsrecht; Zahlung von Lieferung; Zahlung bei Lieferung und Nachlieferung; Verpackungskosten einschließlich Verpackung;Brutto für Netto; Leihweise; Zahlungsbedingungen; Vorderung vor der Lieferung(teilweise oder ganz); Zug um Zug


2 Responses to “Hallo ,ich brauche Antworten oder Links zu folgenden Themen. Wer kann mir helfen?”

  1. Hier ein paar links:

    Der 2. und 3. Link wird wohl am ehesten weiter helfen. Mit den Seiten habe ich auch schon viele Sachen gefunden. Das stöbern kann ich Dir leider nicht abnehmen.

  2. Zielkauf:

    Kaufvertrag, bei dem die Bezahlung der Ware zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wird (Beispiel: jetzt kaufen -30.04. später zahlen – 30.11.)

    Kreditkauf:

    Bezahlung der Ware in vereinbarten festen Monatsraten zuzüglich anfallender Zinsen ( Die Zinsen sind in die Monatsraten eingerechnet).

    Sofortzahlung:

    = Barzahlung bzw. Zahlung am Tag des Erhaltens der Rechnung

    Termin- oder Zeitkauf:

    Bestellung z.B. am 15.02. Lieferung verpflichtend für den 15.07. (z.B. Kauf eines Pkw, der noch gebaut werden muss).

    Kauf auf Abruf:

    Hier wird zu einem bestimmten Termin gekauft( z.B. weil die ware gerade sehr günstig ist, jedoch die Lieferung erfolgt auf Abruf des Käufers, wenn er sie gerade benötigt).

    Kauf nach Besichtigung:

    Der Käufer will zunächst die Ware in Augenschein nehmen, ob sie die von ihm gewünschten Eigenschaften hat und sich dann zum Kauf oder Nichtkauf entscheiden.

    Kauf mit Umtauschrecht:

    Recht zum Umtausch der Ware (ohne oder mit Begründung) z.B. innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der Kaufquittung entweder unter Erstattung des Kaufpreises (nicht verpflichtend, Kulanz) oder gegen Aushändigung einer Gutschrift.

    Zahlung von Lieferung:

    Kosten der Ware und Versandkosten müssen vom Käufer bei der Lieferung entrichtet werden.

    Zahlung bei Lieferung und Nachlieferung:

    gelieferte Ware muss voll bezahlt werden, ggf. Rückbehalt eines bestimmten Betrages, wenn Lieferung unvollständig, Rest wird bei Nachlieferung fällig.

    Verpackungskosten/Verpackung:

    müssen vom Käufer bezahlt werden, wenn im Kaufvertrag vereinbart

    Brutto für netto:

    Besonders im Lebensmittelbereich beim Verkauf von loser Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost) wird (immer seltener)das Verpackungsmaterial (Papier, Tüten, Becher) mitgewogen und zum Grundpreis des Erzeugnisses berechnet wird.
    Diese Vorgehensweise ist unzulässig, denn der § 10a Eichordnung1) bestimmt unmissverständlich:

    Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen dürfen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden.

    Hiervon ausgenommen ist die Abgabe von losen Erzeugnissen an Personen, die das Erzeugnis in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen Tätigkeit verwenden.

    Der Handel ist beim Verkauf von losen Waren verpflichtet, das Nettogewicht der Ware als Preisgrundlage zu verwenden.

    Leihweise:

    Überlassung einer Ware oder eines Produktes zur Ansicht oder um einen Verzug in der Lieferung auszugleichen:
    z.B. leihweise Überlassung eines Pkw durch einen Händler, weil er mit der Lieferung des Neuwagens im Verzug ist.

    Zahlungsbedingen:

    Regeln im Detail , wann, wie die ware zu bezahlen ist ggf. unter Abzug von Skonto/Sonderrabatt etc.

    Forderung vor der Lieferung:

    teilweise oder komplette Zahlung des Rechnungspreises vor Lieferung der Ware ( Verkäufer möchte kein finanzielles Risiko eingehen)

    Zug um Zug:

    Bei einer Zug-um-Zug-Leistung sind Gläubiger und Schuldner eines Schuldverhältnisses jeweils nur dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn auch die Gegenseite das Erforderliche getan, also beispielsweise ihre Leistung angeboten hat. Sinn und Zweck der Verpflichtung Zug um Zug besteht darin, dem einen am Güteraustausch Beteiligten einen Schutz davor zu gewähren, dass er seine Leistung erbringt, aber die Leistung des anderen nicht gleichzeitig erhält.